Premium Domain Transfers für Donuts und Rightside - Jetzt verfügbar
HEXONET erlaubt seit dem 18. März 2015 Premium Domain Transfers der Registry-Betreiber Donuts und Rightside. Weitere Betreiber werden nach und nach folgen. Um Premium Domains zu transferieren können Sie das Control Panel oder die API nutzen.
API COMMAND (CheckDomainTransfer):
command=CheckDomainTransfer
domain= rehab.guru
Die API Antwort zeigt die Premiumklasse, die für das Transferkommando benötigt wird.
API COMMAND (TransferDomain):
command=TransferDomain
domain=rehab.guru
auth=top secret
class=PREMIUM_DONUTS_A+
Neue Vorraussetzungen für .PARIS Registrierungen
Ab dem 1. April 2015 benötigen alle .PARIS Registrierungen die ausdrückliche Zustimmung der Nutzungsbedingungen. Wird diese beim Bestellprozess nicht gegeben, kann der Domainauftrag nicht übermittelt werden.
Der API Parameter: X-PARIS-ACCEPT-REGISTRATION-TAC = 1 für Neuregistrierungen.
AFNIC erlaubt ab 1. April 2015 Mehrjahres-Registrierungen und Verlängerungen
Ab dem 1. April 2015 erlaubt AFNIC, der Registrybetreiber von .FR (.RE, .PM, .WF, .TF, .YT), Mehrjahresregistrierungen und Verlängerungen
.INFO Preiserhöhung - 1. Mai 2015
Afilias hat zum 1. Mai 2015 eine Preiserhöhung für .INFO Domains angekündigt.
- .INFO Preiserhöhung um: 0.96* (netto: 0.81) USD pro Domain/Jahr.
Wir empfehlen die Verlängerung Ihrer Domains noch vor der Preiserhöhung. Verlängerungen sind zwischen 1 und 9 Jahren möglich. So profitieren Sie noch vom günstigeren Preis.
.ORG Preiserhöhung - 1. August 2015
PIR hat zum 1. August 2015 eine Preiserhöhung für .ORG Domains angekündigt.
- .ORG Preiserhöhung um: 0.96* (netto: 0.81) USD pro Domain/Jahr.
Wir empfehlen die Verlängerung Ihrer Domains noch vor der Preiserhöhung. Verlängerungen sind zwischen 1 und 9 Jahren möglich. So profitieren Sie noch vom günstigeren Preis.
.MU Preiserhöhung und Änderung der Währung - 1. April 2015
Das Zentralregister für .MU hat seine Registrare informiert, dass sich die Währung für .MU Domains ab 1. April 2015 von EUR zu USD ändert. Dies gilt für folgende TLDs: .MU, com.MU, net.MU, org.MU, co.MU, or.MU und ac.MU. Gleichzeitig wird es eine Preiserhöhung geben:
- Reseller Preisklasse: 104.72* (netto: 88.00) USD/Domain/Jahr
- Premium Preisklasse: 91.63* (netto: 77.00) USD/Domain/Jahr
- Platinum Preisklasse: 81.81* (netto: 68.75) USD/Domain/Jahr
Restores für .MU Domains werden ab 1. April 2015 nicht mehr unterstützt.
.WS (WebSite) Preiserhöhung - 1. Mai 2015, 10:00 UTC
Bitte beachten Sie die Preiserhöhung für .WS Domains ab dem 1. Mai 2015, 10:00 UTC:
- Reseller Preisklasse: neuer Jahrespreis ist 27.37* (netto: 23.00) USD/Domain/Jahr
- Premium Preisklasse: neuer Jahrespreis ist 25.59* (netto: 21.50) USD/Domain/Jahr
- Platinum preisklasse: neuer Jahrespreis ist 23.68* (netto: 19.90) USD/Domain/Jahr
Bitte beachten Sie auch, dass Registrierungen im ersten Jahr eine negative Setup-Gebühr von -14.00 USD haben. Dies bedeutet, dass der Preis im ersten Jahr einer Registrierung vergünstigt ist.
* Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise und beinhalten 19% deutsche Mehrwertsteuer.
Domainrecht-Gastbeitrag von Hagen Hild
UDRP – Volkswagen Konzern erfolgreich gegen Cyber-Squatting bei mehreren VW-Domains
Unter dem sog. „Domainsquatting“ versteht man das Registrieren von Internet-Domainnamen, an denen dem Registrierenden keinerlei Rechte zustehen. Insbesondere bekannte Unternehmen haben sich immer wieder mit derartigen „Domaindiebstählen“ zu beschäftigen. So hatte sich der deutsche Automobilkonzern Volkswagen AG zuletzt in drei Fällen im Rahmen des UDRP-Verfahrens mit unzulässiger Domainbesetzung auseinanderzusetzen. Wie diese einzelnen Verfahren ausgegangen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
VW gegen vw.qa
In dem Verfahren gegen die Domain vw.qa wandte sich der Volkswagen Konzern zum einen gegen Domainmonster, der als Privacy-Dienstleister als Domaininhaber in der WHOIS der Domain eingetragen war, als auch gegen den tatsächlichen Inhaber Futurename.
Letztere trug im Verfahren vor, dass sie die Domain als Teil eines 1000 Domains umfassenden Domain-Portfolios für 1 Million US-Dollar erwarb und die konkrete Domain gar nicht beachtet habe. Zudem sei „VW“ als Abkürzung für eine Vielzahl von Begriffen, wie z.B. „Very Well“ anzusehen. Schließlich habe sie die Domain der Volkswagen AG gleich nach dem eigenen Erwerb und auch nochmal im Vorfeld des Verfahrens ohne Erfolg zum Kauf angeboten.
Im Ergebnis wurde der Volkswagen AG die Domain vw.qa zugesprochen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Inhaber der Domain selbst keine Rechte oder legitimen Interessen an der Domain bzw. dem Zeichen VW geltend machen konnte und bösgläubig bei deren Erwerb war. Zudem sei VW in keinem der vom Domaininhaber genannten Fälle eine gängige Abkürzung, sondern werde allein von der Volkswagen AG genutzt. Die Frage nach einer etwaigen Bösgläubigkeit der Domaininhaberin wurde dahingehend bejaht, als die Domain vw.qa der Volkswagen AG tatsächlich zu einem deutlich höheren Preis angeboten wurde, als der Domaininhaber selbst dafür gezahlt hatte.
VW gegen vw-weltauto.com
Im zweiten Verfahren ging Volkswagen gegen den Inhaber der Domain vw-weltauto.com vor, die aus den zwei identischen Marken („VW“ und „Das Weltauto“) von VW bestand. Da der Domaininhaber keinerlei Lizenz an den Marken hatte und auch sonst kein Grund erkannt wurde, warum dem Domaininhaber ein Recht an der Domain zustehen sollte, wurde entschieden, dass die Domain an die Volkswagen AG transferiert werden müsse. Insbesondere sei die Domain in bösem Glauben registriert worden, was sich unter anderem daraus ergab, dass unter der streitgegenständlichen Domain eine Anzeigenseite vorgehalten wurde und damit in kommerzieller Absicht versucht wurde, Internetnutzer auf die Seite zu leiten und entsprechende Einnahmen über Klicks zu generieren.
VW gegen volkswagen.ninja
Im letzten Verfahren (Case No. D2015-0057) ging es gegen den Inhaber einer der neuen nTLD-Domains, und zwar volkswagen.ninja . Da sich der Inhaber der Domain im UDPR-Verfahren nicht äußerte und sich unter der Domain selbst keine Inhalte fanden, wurde dem Antrag auf Löschung der Domain in einem kurzen Beschluss stattgegeben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Marke „Volkswagen“ identisch verwendet wurde, ohne dass der Domaininhaber dahingehend berechtigt war. Zudem sei die Domain unter Kenntnis der Marke Volkswagen registriert worden. Die Top-Level-Domain „.ninja“ wurde dabei für die Bewertung außer Betracht gelassen. Es darf sich jedoch gefragt werden, ob der Volkswagen AG im vorliegenden Fall mit der erfolgten Löschung der Domain (und gerade nicht der Übertragung der Domain) für lange Zeit geholfen sein wird: da die Domain nicht transferiert wurde, ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis es einen neuen (unberechtigten) Domaininhaber geben wird.
Die vollständige Besprechung finden Sie unter http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/volkswagen-geht-erfolgreich-gegen-domain-squatting-vor.html